Abrechnung

Kostenübernahme

Eine Psychotherapie durch approbierte Psychotherapeut:innen eines Richtlinienverfahrens wird in Deutschland regulär von den Krankenkassen übernommen.

Da ich nicht über einen Kassensitz verfüge, handelt es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis.

In einer Privatpraxis richtet sich die Höhe der Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) und den Analogleistungen, die seit 01.04.2024 gelten.

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen in der Regel problemlos übernommen. Die Art und der Umfang der Übernahme hängen jedoch von Ihrem individuellen Tarif ab – insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Sitzungen, der Kosten pro Sitzung und der erforderlichen Formalitäten. Bitte informieren Sie sich daher vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung und lassen Sie sich gegebenenfalls die notwendigen Formulare von Ihrer Krankenkasse zusenden.

Selbstzahlende

Wenn Sie Coaching, Beratung oder Psychotherapie aus persönlichen Gründen selbst finanzieren möchten – zum Beispiel um die Aktenkundigkeit bei der Krankenkasse zu vermeiden oder Wartezeiten zu umgehen – gilt für Sie ebenfalls die GOP als Honorargrundlage. Psychotherapie-Kosten können gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sein. Bitte klären Sie dies im Einzelfall mit Ihrem zuständigen Finanzamt.

Als Privatpraxis besteht leider keine direkte Abrechnungsmöglichkeit über Ihre Versicherungskarte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch bei der gesetzlichen Krankenkasse die Kostenerstattung einer Psychotherapie in einer Privatpraxis beantragt werden (Kostenerstattungsverfahren gemäß § 13 Abs. 3 SGB V). Dies ist möglich, wenn Sie trotz intensiver Suche keinen Therapieplatz in einer Praxis mit Kassensitz in zumutbarer Zeit finden konnten.

Für die Antragsstellung sind Nachweise erforderlich, etwa eine Liste dokumentierter Absagen von Therapeut:innen mit Kassenzulassung und gegebenenfalls eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer und bei Ihrer Krankenkasse.

Gesetzliche Krankenversicherung
Freie Heilfürsorge, Bundeswehr & Polizei

Wenn Sie Leistungen der freien Heilfürsorge erhalten (z. B. Polizei oder Bundeswehr), informieren Sie sich bitte vorab über die Voraussetzungen der Kostenübernahme. Meistens ist eine direkte Kostenübernahme möglich. 

Angehörige der Bundeswehr: Sie können ohne Umwege einen Termin für ein Erstgespräch wahrnehmen. Bringen Sie dazu bitte das Formular „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit, das Ihnen von Ihren Truppenärzt:innen ausgestellt wird.

Polizeibedienstete: Wenn Sie im Rahmen der Heilfürsorge der Polizei abgesichert sind, können Sie in der Regel direkt ein Erstgespräch vereinbaren und anschließend mit der Therapie beginnen.

Für weitere Fragen kommen Sie gerne auf mich zu. 

Terminabsage und Bereitstellungshonorar

Da ich Ihre Termine verbindlich reserviere, bitte ich Sie, Absagen mindestens zwei Werktage (48 Stunden) vorher telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Nur so kann ich den Termin an andere wartende Klient:innen vergeben. Bei nicht rechtzeitiger Absage berechne ich ein Bereitstellungshonorar von 60% der Leistung. Diese Regelung basiert auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und beruht auf dem Vergütungsanspruch für die Bereitstellung von Leistungen. Sie ist somit mit den zuständigen Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.